Mit diesen – durchaus nachvollziehbaren – Worten wird man im Zuge des ersten Beratungsgesprächs oder der Informationsaufnahme mit Mandanten* häufig konfrontiert. Hintergrund dieser Frage ist wohl der Umstand, dass ungefähr 90 % aller Ehescheidungen irgendwann einmal (auch noch nach jahrelangen Rechtsstreitigkeiten) doch noch einvernehmlich enden. Verständlich ist, dass sich Mandanten, den so genannten „Rosenkrieg“ bzw....Read More