Das kleine 1×1 der M&A-Begriffe

Du kommst frisch von der Universität und M&A könnte für Dich auch „Malen & Anstreichen“ bedeuten? Die gute Nachricht: Es geht nicht nur Dir so. Da sich das Tätigkeitsfeld M&A – also Merger & Acquisitions – insbesondere durch einen starken Praxisbezug auszeichnet, ist es besonders schwer, theoretische Grundlagen an den Universitäten zu vermitteln. Hier gilt „learning by doing“.

Unabhängig davon, ob Du in einer Klein- oder Großkanzlei, im Bereich Litigation/Prozessführung, Arbeitsrecht oder Gesellschaftsrecht arbeitest, wirst Du im Laufe Deiner Konzipient:innenzeit mit Unternehmenstransaktionen in Berührung kommen. Um Dir einen schnellen Überblick über die wichtigsten Aufgaben zu Beginn Deiner praktischen Ausbildung sowie die wesentlichen Fachbegriffe zu geben, findest Du nachstehend das „kleine 1×1“ der M&A-Begriffe:

  1. APA (Asset Purchase Agreement)

Vertrag über den Kauf und die Übertragung von Vermögensgegenständen (Aktiva und Passiva eines Unternehmens) sowie Vertragsbeziehungen in Form eines Asset Deals durch Einzelrechtsnachfolge. Wichtig: für eine erfolgreiche Übertragung ist der sachenrechtliche Spezialitätsgrundsatz einzuhalten.

  1. Bible

Sammlung an Dokumenten, die nach dem Closing / Signing erstellt wird; enthalten sind sämtliche für die Transaktion geltenden Vereinbarungen und Unterlagen, wie z. B. das APA/SPA samt Anlagen, das Closing Memorandum, Vollmachten, usw.

  1. Closing Memorandum

Dokument, in dem Vertragsparteien den Eintritt sämtlicher Closing-Bedingungen („Closing Conditions“ oder „Conditions Precedent“) bestätigen. Das Dokument dient vor allem Beweiszwecken.

  1. Corporate Chart / Transaktionschart

Grafische Darstellung der Beteiligungsverhältnisse an der Zielgesellschaft; kann sich auf die Beteiligungsverhältnisse vor oder nach Durchführung der Transaktion oder einzelner Transaktionsschritte beziehen.

  1. DD (Due Diligence)

Systematische Prüfung des Kaufgegenstanden; kann folgende Bereiche umfassen: Legal Due Diligence, Financial Due Diligence, Tax Due Diligence, Commercial Due Diligence und Environmental Due Diligence. 

  1. Escrow Account

Treuhandkonto (zumeist Rechtsanwalts- oder Notaranderkonto), auf dem der Kaufpreis bis zur Erfüllung sämtlicher Closing-Bedingungen zur Auszahlung an den Verkäufer verbleibt. 

  1. Fact Book

Dokument mit Informationen / Beschreibung (allgemeine oder auch spezielle Unternehmensinformationen, Finanzkennzahlen, usw.) eines Unternehmens für potenzielle Investoren.

  1. Indemnification / Indemnity

Verpflichtung einer Vertragspartei, die andere Partei für bestimmte Kosten und Ausgaben zu entschädigen, die zumeist aus Ansprüchen Dritter resultieren (z. B. Steuern oder Umweltrisiken).

  1. Legal Opinion

Anwaltliches Rechtsgutachten; zumeist in Form einer Capacity Opinion über die Existenz / Rechtsfähigkeit einer Vertragspartei und die Vertretungsmacht der im Rahmen der Transaktion handelnden Personen oder einer Enforceability Opinion über die Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit der Verträge.

  1. LOI (Letter of Intent)

Absichtserklärung (meist ohne rechtliche Verbindlichkeit), mit der die Parteien ihre Bereitschaft zum Ausdruck bringen, weitere Verhandlungen führen zu wollen.

  1. MAC (Material Adverse Change)

Regelung, die ein Rücktrittsrecht oder Recht zur Minderung des Kaufpreises vorsieht, sofern zwischen Signing und Closing „erhebliche nachteilige Änderungen“ eintreten. MAC-Klauseln werden zumeist akribisch verhandelt. 

  1. NDA (Non Disclosure Agreement)

Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungsvereinbarung über die Vertragsverhandlungen.

  1. Red Flag Due Diligence / Red Flag Due Diligence Report

Untersucht nur die wichtigsten Punkte einer Transaktion, die im Red Flag Due Diligence Report zumeist nur stichwortartig mit einem Fokus auf wesentliche Risiken oder sogar nur auf Deal Breaker festgehalten werden.

  1. Representation & Warranties

Zusicherungen und Gewährleistungen, die der Verkäufer über den Zustand des Zielunternehmens abgibt. Regelmäßig umfassen diese folgende Bereiche: Eigentum an Anteilen des Zielunternehmens, kein Vorliegen eines Insolvenztatbestandes der Zielgesellschaft, ordnungsgemäße Buchführung, Eigentum bestimmter betriebsnotwendiger Vermögensgegenstände, Vorliegen erforderlicher Immaterialgüterrechte, Richtigkeit und Vollständigkeit der offengelegten Informationen und Dokumente, etc.

  1. SPA (Share and Purchase Agreement)

Vertrag über den Kauf und die Abtretung von Geschäftsanteilen in Form eines Share Deals durch Einzelrechtsnachfolge. Wichtig: Es werden nicht die einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens, sondern die Anteile des Unternehmensträgers übertragen.

  1. Target

Zielgesellschaft, deren Anteile beim Share Deal oder deren Geschäftsbetrieb / Vermögensgegenstände beim Asset Deal im Rahmen der Transaktion erworben und übertragen werden soll.

  1. Undertaking

Vertragliche Verpflichtung einer Partei.

  1. Waiver

Eine Vertragspartei verzichtet auf ein ihr zustehendes / eingeräumtes Recht oder die Einhaltung einer Verpflichtung der anderen Partei.