Wir sind eine moderne Boutique Kanzlei für Wirtschaftsrecht im Herzen von Graz.
Gemessen an der Größe anderer Wirtschaftsrechtskanzleien arbeiten wir in einer verhältnismäßig kleinen Struktur, bestehend aus vier Partner:innen.
Uns befeuert und verbindet unsere Freude an qualitativer und nachhaltiger juristischer sowie zwischenmenschlicher Zusammenarbeit und Weiterentwicklung.
Wahre Gleichstellung – die sich nicht nur an Zahlen messen lässt, sondern in der Realität greifbar und spürbar ist – existiert unserer Ansicht nach nur bei aufrichtig gelebter Gleichstellung als innere Haltung.
Wir leben Gleichstellung als Resultat eines natürlichen Selbstverständnisses und aufrichtigen Respekts vor jedem Individuum und vor jeder Lebens- und Sichtweise ist. Gleichstellung betrifft weit mehr als nur jene zwischen Frau und Mann. Dieses Verständnis war und ist eine wesentliche Grundlage unserer Partnerschaft. Wir setzen keine Maßnahmen, wir leben Gleichstellung.
Wir haben keinen vorgefertigten Maßnahmenkatalog, sondern sind offen für alle Optionen – denn was ideal ist, ist individuell. Von der mittlerweile ohnedies standardmäßigen Flexibilität wie Teilzeit, Gleitzeit oder Homeoffice, ist es oft gerade auch spontanes Verständnis und Offenheit, das man als Mama oder Papa braucht. Es ist daher auch keine Seltenheit, dass man bei uns in der Kanzlei ein Kind sieht, das gerade seine Hausaufgaben macht.
Ein besonderes Anliegen unserer Kanzlei ist es, unsere Mitarbeiter:innen und die nächste Generation von Jurist:innen in ihren Fähigkeiten zu fördern, motivieren und zu stärken; Einblicke in die Welt und den Alltag der Rechtsanwaltschaft zu bieten, unseren Beruf nahbarer zu machen und damit auch ein wenig die Angst davor zu nehmen. Wir lieben unseren Job und das wollen wir weitergeben und hoffen, andere – mit Ehrlichkeit und innovativem Denken – inspirieren und bestärken zu können.
Dass beim Thema Gleichstellung in der Anwaltei dringender Handlungsbedarf besteht, haben nun wohl weitgehend alle Kanzleien erkannt. Das führt unserer Meinung nach – im Wettstreit um den besten Nachwuchs – aber zu einem neuen Problem in der Anwaltei, nämlich dem sogenannten „Purplewashing“.
Purplewashing bedeutet, dass Gleichberechtigung vorgegeben oder sogar aktiv damit geworben wird, in der Unternehmenskultur aber nicht gelebt wird.
Als Beispiel: Eine Kanzlei behauptet auf Social Media oder sonst wo, der Frauenanteil in der eigenen Kanzlei wäre hoch, um eine Gleichstellung zwischen Männern und Frauen glaubhaft zu machen. Tatsächlich ist der Frauenanteil aber nur im Bereich von Angestellten, im Backoffice und bei angestellten Rechtsanwältinnen hoch, nicht aber auf Partnerebene. Oder es wird behauptet, dass der Anteil weiblicher Partnerinnen im Unternehmen groß wäre– tatsächlich haben diese Partnerinnen aber im Gegensatz zu männlichen Partnern nur einen viel geringeren Anteil am Unternehmen (und damit weniger Mitspracherecht und weniger Anteil am Gewinn).
Das Ausmaß der wirtschaftlichen Beteiligung von Frauen an einem im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen (wie auch einer Rechtsanwaltskanzlei) lässt sich übrigens durch Einsichtnahme in das Firmenbuch nachvollziehen.
All diese Dinge, wo im Wettbewerb um den – nunmehr erfreulicher Weise überwiegend weiblichen – Nachwuchs behauptet wird, eine Kanzlei wäre „frauenfreundlich“ oder es bestünde „Gleichberechtigung“ und sich dies bei näherer Betrachtung als nicht wahr erweist, stellt Purplewashing dar.
Purplewashing ist gegenüber Berufsanfänger:innen höchst unfair und bedarf daher Aufmerksamkeit und Aufklärung – zugunsten tatsächlicher Änderungen.
Erfolg ist die Erreichung der gemeinsam gesetzten Ziele. Wir finden es wichtig, uns aber nicht nur auf die finalen Ziele und Zahlen zu konzentrieren, sondern ganz wesentlich auch auf den Prozess und die Entwicklung, die auf dem Weg dorthin stattfindet.
Humor, Zusammenhalt und eine offene Kommunikation sind für uns die Basis einer gesunden Entwicklung und die – dadurch oft spielerisch leichte – Erreichung unserer Ziele.
Neben wirtschaftlichen Zielen haben wir also auch essenziell wichtige Ziele im Bereich von persönlichem Wachstum und Spaß an der Arbeit – wobei das eine auch das andere bedingt.
- Gehalt
- 1) Einsteig, ab € 2.500
- 2) 2. Berufsjahr, ab € 2.700
- 3) Große LU, ab € 3.000
- 4) Nach der RAP ab € 3.500
- 5) ab Eintragung. Verhandelbare Substitutionspauschale und zusätzliche Möglichkeit, eigene Mandate abzurechnen
- Weiteren Benefits wie Kammerbeiträge, Ausbildungsseminare und kanzleiinterne Privatissima, Tickets für öffentliche Verkehrsmittel
- Publikationen im Namen der RAA ist erwünscht und wird gefördert und unterstützt.
- Die Kanzlei unterstützt junge Frauen bei Aufbau von einem Netzwerk/Akquise
- Möglichkeit oder Modelle iZm LLM/Doktorat sind möglich.
Oft ist es nicht der falsche Job, sondern nur der falsche Ort.