Gibt es das Erfolgsrezept für Start-Ups?

Gibt es ein Erfolgsrezept für Start-Ups oder so etwas wie Do’s and Don’ts bei der Gründung eines Unternehmens? Wir räumen mit dem Mythos des „Erfolgsrezepts“ auf:

Von der berühmt-berüchtigten Checkliste zum Erfolg:

Auf Social-Media-Plattformen hört man immer wieder den gleichen Satz: „Ich verrate dir, mit welchen einfachen Schritten auch du erfolgreich wirst.“

Davon sollte man sich nicht blenden lassen: Die Bedürfnisse und Wünsche von Gründer:innen sind immer sehr unterschiedlich, deshalb gibt es keine „Checkliste“ für Gründungen, die man einfach abarbeiten kann. Daher ist es wichtig, nicht den Weg einer anderen Person zu gehen, nur weil er für diese Person der „Weg zum Erfolg“ war. Was für A richtig ist, muss nicht unbedingt auch für B gelten – und andersherum. Vor diesem Hintergrund ist es entscheidend, nicht immer einem bestimmten „Schema“ zu folgen. Das gilt für finanzielle, rechtliche und organisatorische Fragen.

Aspekte, die bei einer Gründung aber sorgfältig (auch mit Hilfe entsprechender Berater) bedacht werden sollten, sind: Haftung (Welche Möglichkeiten gibt es, die eigene Haftung zu begrenzen bzw welche Risiken können mich bei Gründung eines Unternehmens treffen?), Grundlagen des Steuerrechts und der Buchhaltung (Kann ich die Steuerlast begrenzen und was muss ich bei der Buchhaltung beachten?), Produkt/Dienstleistung (Was ist eigentlich mein Produkt / meine Dienstleistung?), Management (Was muss ich als Geschäftsführe:r:in (rechtlich) beachten?), Marktauftritt (Wen will ich (wie) ansprechen?), Mitgesellschafter:in (Wie soll die Arbeit zwischen allfälligen Mitgesellschafter:innen aufgeteilt werden und wie wird mit Meinungsverschiedenheiten bei der Entscheidungsfindung umgegangen?) Gewinn/Verlust und Nachschusspflichten (Welche Regeln sollen für die Gewinnausschüttung gelten? Bin ich auch nach der Gründung zu finanziellen Zuschüssen in das Unternehmen verpflichtet oder möchte ich eine solche Pflicht womöglich sogar vereinbaren?).

Do‘s and Dont‘s

Wenngleich es also keine „Checkliste“ für den Erfolg eines Start-Ups gibt, gibt es einige „Do’s and Dont’s“, die eingehalten werden sollten:

Do‘s:

  • Eigene Anforderungen und Wünsche definieren

Von Beginn an sollten die eigenen Wünsche und Anforderungen sowohl an das Unternehmen, als auch an sich selbst definiert werden. Diese Ziele können einerseits helfen, den Mut und den Willen nicht zu verlieren, andererseits helfen sie bei Entscheidungsfindungen.

  • Finanz-, Steuer- und Rechtsberater

Auch wenn in der Gründungsphase das Geld knapp ist, sollten Finanz- und Steuerberater mit ins Boot geholt werden. Sie können nicht nur die richtige Finanzierung finden und bei der Finanzplanung helfen (zB auch betreffend allenfalls verfügbarer Förderungen), sondern auch beratend tätig werden, wenn sich die Zahlen nicht wie gewünscht entwickeln.

Das Gleiche gilt für Rechtsberater: Die Erfahrung zeigt, dass diese oft nicht eingebunden werden, „weil es schon irgendwie klappen wird“. Dabei werden oft Fehler gemacht, die später zu Problemen führen können. So sollte z.B. die Rechtsformwahl (GmbH oder doch Personengesellschaft) gut durchdacht sein und im Gesellschaftsvertrag für entsprechende Situationen Regelungen (wenn Mitgesellschafter vorhanden sind insbesondere solche zur Konfliktlösung) vorgesehen werden (z.B. Vorgehen beim Ausscheiden eines Geschäftspartners; Regelungen für Patt-Situationen bei Abstimmungen von Gesellschaftern:innen; Formulierung von AGB).

Dont‘s:

  • Blick nur auf das Kerngeschäft: Gründer:innen haben oft eine Idee, die sie so schnell wie möglich umsetzen möchten. Dabei konzentrieren sie sich voll und ganz auf das Kerngeschäft, übersehen jedoch zu Beginn, dass ein Unternehmen auch geführt und geleitet werden muss. Dazu gehören beispielsweise Aufgaben wie Buchhaltung und viele organisatorische Pflichten. Können diese (noch) nicht persönlich erledigt werden, ist für entsprechende Unterstützung vorzusorgen.
  • Freundschaft als einziger Faktor für die Auswahl von Geschäftspartner:innen: Die Wahl der Geschäftspartner:innen sollte gut überlegt sein. Die Tatsache, dass man schon lange befreundet ist, sollte nicht der einzige Grund sein, gemeinsam ein Start-Up zu gründen. Es ist wichtig, die Fähigkeiten und Stärken aller potenziellen Geschäftspartner:innen zu beurteilen und abzuwägen, ob sie für eine Zusammenarbeit geeignet sind. Auch bei langjährigen Freundschaften ist es ratsam, die Unternehmenskultur von Anfang an zu dokumentieren und Regelungen für den Fall von Konflikten zu treffen.
  • Kein Geld von Freunden und Verwandten ausborgen (oder auch: „Du, wann bekomme ich denn mein Geld wieder?“)

Es wird oft unterschätzt, dass man als Unternehmer:in – vor allem in der Start-Up-Phase – bis zu 24/7 für sein eigenes Unternehmen lebt. Der Druck von außen, nicht sofort vom Markt zu verschwinden, ist enorm. Dieser Druck kann einen beim Jonglieren mit Terminen, den Pflichten aus dem Unternehmen und dem Anspruch an die eigenen Erwartungen schnell an seine Grenzen bringen. Deshalb leidet in der Anfangsphase oft (auch) das Privatleben. Um nicht aus dem Gleichgewicht zu geraten, braucht es Menschen, die einen unterstützen und nicht herunterziehen. Die Unterstützung von außen durch Freunde und Familie kann helfen, den Druck zu verringern. Das Risiko, diese Unterstützung durch geliehenes Geld zu verlieren, sollte vermieden werden.

Individualität und Mut:

Coco Chanel sagte einst: „Um unersetzbar zu sein, muss man stets anders sein.“ Dieser Satz gilt jedoch nicht nur für die eigene Person, sondern auch für das eigene Unternehmen. Gehe nicht den Weg von anderen, wenn es sich für dich nicht richtig anfühlt und lass dir nicht einreden wie es „richtig“ gemacht wird. 

Und das Wichtigste: durch Rückschläge und Misserfolg nicht den Mut verlieren oder aufhören – denn in diesen Situationen lernt man am meisten dazu.

Mag. Julia Goth und Mag. Roman Büchel

Mag. Julia Goth studierte Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz. Bereits während ihres Studiums absolvierte sie das Praktikumsprogramm Practice4Jus bei Haslinger / Nagele. Nach Abschluss des Studiums absolvierte Julia Goth die Gerichtspraxis am Bezirksgericht und Landesgericht Linz. Danach startete sie als Rechtsanwaltsanwärterin bei Haslinger / Nagele und absolvierte 2015 die Rechtsanwaltsprüfung. Während ihrer Ausbildung bei Haslinger / Nagele absolvierte Julia Goth Stationen im Bereich Banken- und Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsstrafrecht und auch Zivil(prozess)recht. Im Rahmen eines Secondments bei einer renommierten Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sammelte sie überdies wertvolle Erfahrungen im Bereich des Steuerrechts. Seit 2017 ist sie Rechtsanwältin und Partnerin bei Haslinger / Nagele. Mittlerweile liegen ihre Tätigkeitsschwerpunkte im Bereich Unternehmens- und Gesellschaftsrecht sowie im Steuerrecht. Zudem betreut sie immer wieder Mandanten zu Fragen des Vertrags- und allgemeinen Zivilrechts. Julia Goth ist Mitglied des Management-Boards von Haslinger / Nagele. Mag. Roman Büchel ist seit Dezember 2021 als Rechtsanwaltsanwärter bei Haslinger / Nagele tätig. Vor seinem Wechsel zu Haslinger / Nagele war er bei einer Wirtschaftskanzlei in Linz beschäftigt. Bereits während dem Studium konnte er facheinschlägige Berufserfahrung sammeln. So war er im Rahmen des „Practice4Jus“-Programmes Praktikant bei Haslinger / Nagele, war bei einer oberösterreichischen Gesellschaft als Projektmitarbeiter im Datenschutz tätig und absolvierte ein Praktikum bei einem der „Big Four“ Wirtschaftsprüfer im Bereich Advisory/Forensik. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bei Haslinger / Nagele liegt im Bereich Unternehmens- und Gesellschaftsrecht, Mergers & Acquisitions, Stiftungsrecht und Wirtschaftsvertragsrecht.