Ich werde versuchen, den Abgasskandal in 397 Wörtern für alle verständlich zusammenzufassen:
Die Europäische Kommission hat 2007 in einer Verordnung unter Anderem festgelegt, dass die in den Dieselabgasen enthaltenen Stickoxide bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten dürfen, um die europäischen Bürger zu schützen. Zu diesem Zweck mussten in die Fahrzeuge Abgasreinigungsanlagen installiert werden.
Streitpunkt seit 2015 ist, ob und wann diese Abgasreinigungsanlagen von einer Software im Fahrbetrieb zum Schutz des Motors abgeschaltet werden dürfen.
Es geht um die Frage, was geht vor: Motorschutz oder Menschenschutz?
Zu Beginn vertrat VW die Meinung, die Abgasreinigung müsste nur am Prüfstand, nicht auf der Straße funktionieren, da nur am Prüfstand getestet wurde. Das ist natürlich falsch.
Dann wurde von verschiedenen Autoherstellern behauptet, die Abgasreinigung müsste nur bei einer bestimmten Außentemperatur funktionieren (zB 15 – 33 Grad Celsius), wenn es kälter oder wärmer wäre, jedoch nicht. Auch das ist falsch: so mag es zwar sein, dass bei bestimmten ganz selten vorkommenden Extremtemperaturen (zB minus 20 Grad) eine Abschaltung der Abgasreinigung aus Motorschutzgründen erlaubt ist, nicht jedoch bei Temperaturen, die in Europa ganz häufig vorkommen (zB 9 Grad Celsius).
Zuletzt wurde noch behauptet, die Abgasreinigung müsste nur bis 1000 Meter Seehöhe funktionieren – auch dies ist falsch.
Die europäischen Höchstgerichte, das heißt der deutsche Bundesgerichtshof, der Europäische Gerichtshof und der Oberste Gerichtshof haben für ihre Bürger und gegen die Motorenhersteller entschieden (“Menschenschutz ist wichtiger als Motorschutz”).
Fahrzeuge, die so gebaut sind, dass sie die europäischen Normen zur Abgasreinigung nicht einhalten, sind rechtswidrig und somit permanent von einer behördlichen Stilllegung bedroht. Dies sind fast alle Dieselfahrzeuge, die zwischen 2008 und 2018 produziert wurden. Käufer dieser Fahrzeuge können diese an den Hersteller zurückgeben und den Kaufpreis samt Zinsen zurückverlangen (abzüglich eines Entgelts für die Nutzung) oder jenen Kaufpreisteil zurückverlangen, den sie zu viel bezahlt haben.
Wie viel zu viel bezahlt wurde, ist noch strittig: die Urteile schwanken zwischen 5 und 30 % des Kaufpreises. Realistisch wird sich aus meiner Sicht der Schadenersatzanspruch bei 10 – 15 % einpendeln.
Unsere Kanzlei betreut Unternehmer und Verbraucher in rund 2000 Einzelverfahren sowie weiters die 10.000 vom VKI vertretenen Verbraucher in den 16 Sammelverfahren. Es handelt sich hierbei um die größte Sammelklagsaktion, die es in Österreich je gegeben hat. Wir haben bereits heute Beträge in der Höhe von mehreren Millionen erstritten, bezahlt wurden diese hauptsächlich von VW, jedoch auch von Mercedes, Ford, BMW, Volvo, Audi, Renault, …
Die Prozesse sind für unsere Kunden mit keinem Risiko verbunden, da in aller Regel eine Rechtschutzversicherung das Prozesskostenrisiko übernimmt.