Beitragsordnung

Beitragsordnung 2023
Paragraphinnen


 

 

 

Inhalt

  1. Beitragsarten
  2. Fälligkeiten
  3. Zahlungsweise
  4. Austritt

 

 

 

 

1.    Beitragsarten

1.1.   Für Studentinnen: Nach der Vorlage einer aktuellen Inskriptionsbestätigung für ein rechtswissenschaftliches Studium (sowohl Diplom- als auch Doktoratsstudium) für das aktuelle Semester beträgt der Mitgliedsbeitrag EUR 14,- pro Jahr.

1.2.   Für Juristinnen: Nach der Vorlage über den Abschluss eines rechtswissenschaftlichen Studiums (Sponsionsbescheid) beträgt der Mitgliedsbeitrag EUR 28,- pro Jahr.

1.3.   Ehrenmitgliedern kann der Mitgliedsbeitrag aus besonderen Gründen erlassen werden.

2.    Fälligkeiten

2.1.   Die Mitgliedschaft kann an jedem beliebigen Tag des Jahres erworben werden und bleibt für ein Jahr nach dem Erwerb der Mitgliedschaft aufrecht.

2.2.  Die Mitgliedschaft verlängert sich jedes Jahr automatisch, sofern vor Ablauf der Mitgliedschaft nicht schriftlich gemäß Punkt 4.1. gekündigt wird. Dem Mitglied wird vier Wochen vor Ablauf der Jahresmitgliedschaft ein E-Mail gesendet, welches auf die Kündigungsmöglichkeit bei sonstiger Vertragsverlängerung gesondert hinweist.

 

3.    Zahlungsweise

3.1.  Die Jahresmitgliedsbeiträge sind im Zuge der Anmeldung mittels Anmeldeformular über Sepa oder Kreditkarte zu entrichten. Es werden keine Erlagscheine oder Rechnungen verschickt.

3.2.  Bestandsmitglieder welche eine Mitgliedschaft vor 01.09.2022 abgeschlossen haben, erhalten nach Ablauf der Jahresmitgliedschaft ein E-Mail mit der Möglichkeit der Mitgliedschaftserneuerung. Ab Mitgliedschaftserneuerung gilt Punkt 2.2 sinngemäß.

3.3.  Die Beitragszahlungen sind bargeldlos zu entrichten.

 

4.    Austritt

4.1.  Die Mitgliedschaft kann schriftlich, durch Kündigungsschreiben an [email protected] beendet werden.

4.2.  Mitglieder können nach ihrem Austritt noch Leistungen bis zum Ende des Mitgliedszeitraumes in Anspruch nehmen.

4.3.  Bei einem Austritt besteht kein Anspruch auf Rückzahlung gezahlter Beiträge.