10 Wichtige Steuer-Hacks für Angestellte

Für viele bleibt die Steuererklärung ein lästiges, aber notwendiges Übel – insbesondere, wenn gar keine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung besteht. Doch wer sich etwas mit dem Thema beschäftigt, kann bares Geld sparen. Hier sind 10 wichtige Tipps und Tricks, die helfen, das Beste aus der Steuererklärung herauszuholen – von abzugsfähigen Kosten bis hin zur Frage, wann sich ein Steuerberater lohnt bzw. es Sinn macht eine Steuererklärung abzugeben (trotz automatisch durch die Behörde erfolgende Veranlagung zur Einkommensteuer im Wege der Arbeitnehmerveranlagung).

Tipp 1 – Berufliche Ausgaben absetzen

Angestellte können Ausgaben, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit stehen, als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Dies reduziert das zu versteuernde Einkommen und somit die Steuerlast. Hier eine kurze Übersicht, welche Ausgaben als Werbungskosten geltend gemacht werden können:

  • Arbeitsmittel: Alle Dinge, die für die Ausübung des Berufs erforderlich sind, können abgesetzt werden. Dazu zählen z. B. Computer, Smartphones, Büromöbel, Schreibmaterial. Wenn Arbeitsmittel auch privat genutzt werden (z. B. ein Laptop), kann nur der beruflich veranlasste Anteil steuerlich geltend gemacht werden. Hier ist es wichtig, den Anteil der beruflichen Nutzung zu schätzen und zu dokumentieren.
  • Reisekosten: Darüber hinaus sind Dienstreisen absetzbar, sofern kein Ersatz durch den Dienstgeber erfolgt. Hierzu zählen Fahrtkosten (mit dem eigenen Auto oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln), Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwand. Für die Fahrtkosten mit dem eigenen Auto können entweder die tatsächlichen Kosten (z. B. Benzin, Mautgebühren) oder eine pauschale Kilometervergütung (0,42 Euro –ab 2025: 0,50 Euro– pro Kilometer) geltend gemacht werden. Bei längeren Reisen werden die zusätzlichen Verpflegungskosten (z. B. Mahlzeiten) berücksichtigt, wobei es dafür pauschale Sätze gibt.
  • Arbeitszimmer: Ein häusliches Arbeitszimmer ist nur dann absetzbar, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist. In vielen Fällen ist dies der Fall, wenn beispielweise von zu Hause gearbeitet wird und kein Arbeitsplatz durch den Arbeitgeber, bspw. in einem Büro, zur Verfügung gestellt wird. Falls dies zutrifft, können die anteiligen Kosten für Miete, Strom, Heizung, Renovierung und andere Nebenkosten als Werbungskosten abgesetzt werden.

Tipp 2 – Pendlerpauschale für den Arbeitsweg

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können über das Pendlerpauschale angesetzt werden, je nach Entfernung und Art des Verkehrsmittels ist es möglich das kleine oder große Pendlerpauschale zu beantragen. Mit dem Pendlerrechner des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) lässt sich herausfinden, ob und in welcher Höhe diese zusteht. Auch das Öffi-Ticket kann geltend gemacht werden, sofern eine berufliche Nutzung vorliegt. Bitte beachten Sie, dass dieses nur für Dienstreisen, nicht für Fahrten von der Wohnanschrift zum Arbeitsplatz geltend gemacht werden kann, da diese Fahrten durch das Pendlerpauschale abgedeckt sind. Der Arbeitgeber kann das Öffi-Ticket jedoch freiwillig steuerfrei übernehmen.

Sofern das Pendlerpauschale nicht bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt wird kann eine Berücksichtigung im Zuge der Steuererklärung erfolgen. Wird das Öffi-Ticket vom Arbeitgeber ersetzt, sind die Kosten von der Pendlerpauschale abzuziehen.

Tipp 3 – Homeoffice-Pauschale

Seit 2021 kann in Österreich eine Homeoffice-Pauschale von 3 Euro pro Arbeitstag geltend machen, max. jedoch 100 Tage im Jahr. Zu beachten ist, dass Arbeitgeber steuerfrei bis zu 3 EUR pro Tag beisteuern können. Ist dies der Fall, kann der Arbeitnehmer nur den Differenzbetrag ebenfalls bis zu 3 EUR pro Tag als Werbungskosten geltend machen.

Zusätzlich können bis zu 300 Euro für ergonomische Arbeitsmittel wie Schreibtisch oder Bürostuhl abgesetzt werden, wenn diese für das Arbeiten von zu Hause angeschafft wurden. Voraussetzung ist, dass das Homeoffice regelmäßig und für berufliche Zwecke genutzt wird.

Tipp 4 – Fortbildung und Umschulung

Kosten für Weiterbildungen, Seminare oder Umschulungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen werden. Hierzu zählen bspw. Kursgebühren, Fachliteratur, Prüfungsgebühr, sowie Reise- und Unterkunftskosten. 

Tipp 5 – Krankheits- und Gesundheitskosten

Aufwendungen für Arzt, Heilbehelfe, Brillen oder Therapien können steuerlich geltend gemacht werden, wenn es sich um sogenannte außergewöhnliche Belastungen handelt und die Selbstbehaltsgrenze überschritten wird. Die Höhe des Selbstbehalts hängt vom Einkommen ab – meist liegt er zwischen 6 % und 12 % des Einkommens.

Tipp 6 – Familienbonus Plus

Zusätzlich gibt es den Familienbonus Plus, der direkt die Steuerlast senkt. Pro Kind können bis zu 2.000 Euro jährlich (bis zum 18. Lebensjahr) und 700 Euro (ab 18 Jahren, wenn in Ausbildung) geltend gemacht werden. Der Bonus steht Eltern anteilig zu, wenn sie sich die Betreuung aufteilen, und wird direkt in der Lohnverrechnung oder in der Steuererklärung berücksichtigt.

Tipp 7 – Umzugskosten bei beruflich bedingtem Wohnortswechsel

Beruflich bedingte Umzugskosten wie Transport, Maklergebühren oder doppelte Mieten können steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass der Umzug beruflich notwendig ist, z. B. durch einen Jobwechsel. Bewahren Sie alle Belege sorgfältig auf, um die Kosten in der Arbeitnehmerveranlagung anzuführen.

Tipp 8 – Spenden und Mitgliedsbeiträge

Spenden an anerkannte Organisationen, wie das Rote Kreuz, sowie Mitgliedsbeiträge zu Berufsverbänden, z. B. Gewerkschaften oder die Rechtsanwaltskammer, können von der Steuer abgesetzt werden. Spendenbeträge werden in der Regel automatisch von der Organisation an das Finanzamt gemeldet und direkt in der Steuererklärung berücksichtigt. 

Überprüfen Sie jedoch, ob alle Spenden gemeldet wurden. Falls nicht, kontaktieren Sie die Organisation und ersuchen Sie um nachträgliche Meldung.

Tipp 9 Wann lohnt sich ein Steuerberater

Wann sich ein Steuerberater „auszahlt“ kann nicht pauschal beantwortet werden. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert von der von vielen Kollegen angebotenen kostenlosen Erstberatung Gebrauch zu machen. Bei einem Kennenlernen können etwaige Beratungsfelder gemeinsam identifiziert werden. 

Die Kosten für einen Steuerberater hängen von der Komplexität der Steuererklärung ab, können jedoch in der Steuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Sprich: die Kosten des Steuerberaters reduzieren sich effektiv um bis zu 50%

Tipp 10 – Außergewöhnliche Belastungen – Naturkatastrophen

In bestimmten Fällen können außergewöhnliche Belastungen, die ohne Selbstbehalt abgesetzt werden, die Steuerlast erheblich mindern. Dazu zählen unter anderem die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden wie beispielsweise das Hochwasser 2024. Wurde durch ein solches Ereignis erheblicher Schaden am Eigentum verursacht, können die Ausgaben für Reparaturen und Wiederherstellung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass der Schaden unverschuldet und außergewöhnlich ist. Da in solchen Fällen kein Selbstbehalt zu berücksichtigen ist, kann dies zu einer merklichen Steuerersparnis führen. Es ist wichtig, alle Rechnungen und Nachweise sorgfältig aufzubewahren, um die Absetzbarkeit nachweisen zu können.

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