Wer als österreichische Rechtsanwältin oder Rechtsanwaltsanwärterin erstmals in Liechtenstein vor Gericht steht, trifft auf einige kleine, aber feine Unterschiede. Von der richtigen Anrede über Roben und Legitimationsurkunden bis hin zur Kommunikation mit Gerichten und Behörden – ein persönlicher Praxisleitfaden für alle, die beruflich zwischen Österreich und Liechtenstein unterwegs sind.
Stellt euch vor: Ihr betretet als Rechtsanwaltsanwärterin (RAA) oder Rechtsanwältin (RA) zum ersten Mal einen Gerichtssaal in Liechtenstein, seid bestens vorbereitet und kennt den Akt in- und auswendig, und wisst dennoch nicht, ob ihr die zuständige Richterin, wie in Österreich, mit «Frau Rat» oder doch mit «Frau Landrichterin» ansprechen sollt. Auf den ersten Blick wirken die Abläufe vor Gericht in Liechtenstein und Österreich sehr ähnlich. Dennoch gibt es einige kleine Unterschiede, deren Bedeutung sich oft erst in der konkreten Situation zeigt. Ich hätte mir gewünscht, jemand hätte mir diese Hinweise früher gegeben. Deshalb teile ich hier, liebe Paragraphinnen, meinen persönlichen Leitfaden zu den Dingen, die ich gerne früher gewusst hätte, für alle, die beruflich zwischen den beiden Ländern tätig sind oder mit dem Gedanken spielen, nach Liechtenstein zu gehen.
Anrede: In Liechtenstein «Frau Landrichterin» statt «Frau Rat»
Beginnen wir mit einer häufigen Stolperfalle: der Anrede. In Österreich sagt man «Frau Rat», in Liechtenstein «Frau Landrichterin». Das mag zunächst nebensächlich erscheinen, kann in der konkreten Situation jedoch kurz verunsichern, wenn man mitten im Satz bemerkt, dass man die falsche Anrede verwendet hat. Die Sitzordnung im Gerichtssaal ist in beiden Ländern gleich, sodass ihr euch zumindest nicht auf eine andere Sitzordnung einstellen müsst.
Roben: ja oder nein? Und was hat es mit der «LU» auf sich?
Wer aus Österreich kommt, ist es gewohnt, dass bei der Staatsanwaltschaft und in der Richterschaft Roben getragen werden. In Liechtenstein bleibt die Robe hingegen im Schrank: Weder die Staatsanwaltschaft noch die Richterschaft trägt dort Roben.
Und während wir schon bei liechtensteinischen Besonderheiten sind: Die in Österreich bekannte Unterscheidung zwischen «grosser» und «kleiner» Legitimationsurkunde (LU) gibt es in Liechtenstein nicht. Die LU ist das Ausweisdokument, mit dem man als RAA die vom Ausbildungsanwalt abgeleitete Vertretungsbefugnis gegenüber Gerichten und Behörden nachweist. Die grosse LU berechtigt auch zur Vertretung in Verfahren mit gesetzlicher Anwaltspflicht, während die kleine LU nur die Vertretung in Verfahren ohne gesetzliche Anwaltspflicht erlaubt. Einen Konzipientinnenausweis gibt es in Liechtenstein natürlich auch; den Unterschied in der Vertretungsbefugnis macht er jedoch nicht.
WebERV versus Post
Nun zum WebERV, der wahrscheinlich viele RAA und RA in Österreich schon einmal um den Schlaf gebracht hat. Weil man dort theoretisch rund um die Uhr Eingaben machen kann, verbringt man kurz vor Fristablauf mitunter den späten Abend damit, alle paar Minuten zu prüfen, ob die Gegenseite nicht doch noch um 23:58 Uhr einen Schriftsatz einbringt. Ein WebERV gibt es in Liechtenstein nicht; Schriftsätze werden postalisch oder durch Boten an das Gericht übermittelt. Ihr seid damit an die Öffnungszeiten des Gerichts und der Post gebunden.
Direkte Kommunikation mit Behörden
In Liechtenstein sind die Wege kurz, auch im Kontakt mit Behörden. Ob Landesverwaltung oder Gerichtssekretariat: Die zuständigen Ansprechpersonen sind telefonisch oder per E-Mail unkompliziert erreichbar und erteilen rasch kompetente Auskünfte. Für alle, die aus Österreich kommen, ist das anfangs vielleicht ungewohnt, denn dort läuft die Kommunikation mit Dritten häufig über erfahrene Kolleginnen und Kollegen, je nach Struktur der Kanzlei. In Liechtenstein hingegen ist es üblich, dass auch RAA direkt zum Hörer greifen.
Austausch vor dem Gerichtssaal
Mein persönliches Lieblingsdetail: In Liechtenstein ist das Land so überschaubar, dass man die meisten RA- und RAA-Kolleginnen und Kollegen schnell kennenlernt. Es kommt vor, dass man sich vor dem Gerichtssaal noch über die Sommerferien austauscht und wenige Augenblicke später im Saal wieder in den professionellen Verhandlungsmodus wechselt. Diese Verbindung aus persönlicher Vertrautheit und professioneller Konzentration ist für mich eine besondere Eigenheit des liechtensteinischen Arbeitsalltags. In Österreich ist diese Vertrautheit naturgemäss weniger ausgeprägt, auch wenn man je nach Rechtsgebiet trotzdem regelmässig denselben Gesichtern begegnet.
Fazit: Kleine Unterschiede, grosse Wirkung
Auf dem Papier mögen diese Unterschiede geringfügig erscheinen, eine andere Anrede hier, das Fehlen einer Robe dort. Im Arbeitsalltag können gerade solche Details jedoch einen Unterschied machen. Mein Rat an alle Paragraphinnen, die in Liechtenstein tätig sein möchten: Fragt nach, orientiert euch an den Kolleginnen und Kollegen vor Ort und seht es gelassen, wenn ihr anfangs nicht sicher seid, ob «Frau Rat» oder «Frau Landrichterin» angebracht ist. Solche Besonderheiten lernt man am besten im praktischen Alltag kennen.
Mag. iur. Julia Hoser, LL.M., ist Rechtsanwaltsanwärterin bei Schwärzler Rechtsanwälte in Vaduz, Liechtenstein. Sie studierte Rechtswissenschaften an der Universität Wien und schloss ihr Studium 2021 ab.
Im Jahr 2025 schloss sie zudem einen LL.M. in European and International Business Law an der Universität Wien ab. Während ihres Studiums sammelte sie internationale Erfahrung, unter anderem im Rahmen eines Auslandssemesters an der Hague University of Applied Sciences (Niederlande).
Ihre juristische Berufslaufbahn begann Julia Hoser 2022 mit der Gerichtspraxis am Oberlandesgericht Wien. Anschliessend war sie von 2022 bis 2023 als Rechtsanwaltsanwärterin bei Wolf Theiss Rechtsanwälte in Wien tätig. Von 2024 bis 2025 arbeitete sie zunächst als juristische Mitarbeiterin und später als Legal Officer in der Stabsstelle EWR der liechtensteinischen Landesverwaltung. Seit 2025 ist sie als Rechtsanwaltsanwärterin bei Schwärzler Rechtsanwälte tätig.
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