Von der Arbeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin in den Kanzleialltag – die Juristin erzählt, warum sie diesen Schritt gewagt hat und wie sich die wissenschaftliche Arbeit von der Arbeit in der Kanzlei unterscheidet.
1. Was hat dich ursprünglich dazu motiviert, als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität tätig zu werden?
Im Rückblick könnte man wohl sagen, dass dabei auch der Zufall eine gewisse Rolle gespielt hat. Mein späterer Chef hat mich schon im Rahmen einer mündlichen Prüfung angesprochen, ob ich Interesse an einer Tätigkeit als Universitätsassistentin hätte. Das war in etwa ein Jahr vor meinem Abschluss und damit zu einem Zeitpunkt, zu dem ich noch keinen konkreten Plan für meine (ersten) beruflichen Schritte nach dem Studium hatte. Das Interesse für die Uni als berufliches Umfeld war geweckt und ich startete zunächst als Studienassistentin. Aufgrund der dadurch gewonnenen positiven Eindrücke vom wissenschaftlichen Arbeiten und der Lehre war klar, dass es nach Studienabschluss als Universitätsassistentin weitergehen sollte, weil mir beide wesentlichen Aufgabenbereiche große Freude bereiteten.
2. Was war der entscheidende Impuls, anschließend als Rechtsanwaltsanwärterin in die Praxis zu gehen?
Mein Weg hat mich nicht direkt von der JKU in die Kanzlei geführt, sondern zunächst an den Verfassungsgerichtshof. Dort war ich für zweieinhalb Jahre als verfassungsrechtliche Mitarbeiterin tätig. Danach stand ich vor der Entscheidung, ob ich an die JKU zurückkehre oder eine Ausbildung zur Rechtsanwältin starte. Entscheidend für den Weg in die Kanzlei war, dass ich am VfGH merkte, in wieviele Bereichen des öffentlichen Rechts sich spannende Rechtsfragen stellen, mit denen man so nur in der (anwaltlichen) Praxis in Berührung kommt.
3. Wie hast du den Übergang von der wissenschaftlichen Arbeit in den juristischen Berufsalltag erlebt?
Da der Fachbereich Öffentliches Recht an der JKU sowohl mit dem Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich als auch mit dem Landesverwaltungsgericht Oberösterreich kooperiert, kam ich bereits „während meiner Uni-Zeit“ für einen Monat bzw ein Jahr in den Genuss, dort als juristische Mitarbeiterin tätig zu sein. Schon als ich an den VfGH ging, aber noch viel mehr als ich in die Kanzlei kam, hatte ich daher auch Erfahrung in der Bearbeitung von Fällen. Insofern war der Übergang für mich fließend und ziemlich problemlos. Ungeachtet dessen haben ich bei Haslinger / Nagele erstmals miterlebt, wie herausfordernd sich die juristische Tätigkeit gestaltet, wenn es nicht bereits einen Akt gibt, den man „nur“ überprüfen muss, sondern es die eigene Aufgabe ist, anhand einer bloßen Sachverhaltsschilderung (verbunden mit einzelnen Unterlagen), alle wesentlichen rechtlichen Aspekte zu erkennen und zutreffend zu beurteilen.
4. Was sind die größten Unterschiede im Arbeitsalltag zwischen der universitären Tätigkeit und der Arbeit bei Haslinger Nagele?
Am maßgeblichsten empfinde ich die deutlich höhere Schlagzahl in der Kanzlei. Oft sind verschiedene Akten, auch in ganz unterschiedlichen Rechtsbereichen parallel intensiv zu bearbeiten, was den Alltag extrem vielseitig macht. Mit einzelnen Aspekten kann und muss man sich zwar intensiv, im Vergleich zur Wissenschaft aber wesentlich kürzer bzw schneller, auseinandersetzen. Da der hohe Qualitätsanspruch Haslinger / Nagele und die Uni verbindet, war dabei aber die wissenschaftliche Vorerfahrung sehr hilfreich. Ich habe dadurch bei Haslinger / Nagele aber gelernt, meine Arbeitsweise noch besser zu strukturieren und effizienter zu sein. Gleichzeitig hat sich dadurch auch die Palette an Themen, in denen ich mich inhaltlich sattelfest fühle, stark gesteigert. Dies mit der Folge, dass auch die Palette an Themen, mit denen ich mich – von der Kanzlei unterstützt und gefördert – wissenschaftlich auseinandersetzte, ebenfalls größer geworden ist.
5. Wie unterscheidet sich die Art der juristischen Recherche in beiden Bereichen?
Hier muss ich leider typisch juristisch antworten, nämlich: es kommt darauf an. Konkret kommt es auf das Anliegen der Mandanten an. Geht es etwa darum, einen Schriftsatz an ein Höchstgericht oder eine gutachterliche Stellungnahme zu verfassen, dann ist die Recherche und deren Tiefe mit jener im wissenschaftlichen Arbeiten vergleichbar. Ist das Anliegen ein anderes und geht es etwa um eine Ersteinschätzung zu einer Fragestellung, kann zum Teil auch eine bloße Judikatur-Recherche ausreichend sein. Vielfach liegt die Herausforderung aber in weiterer Folge darin, die komplexen Ergebnisse der juristischen Recherche in einer Form aufzubereiten, die auch für Laiinnen und Laien gut verständlich und möglichst klar ist.
6. In welchen Bereichen profitierst du heute besonders von deinem wissenschaftlichen Hintergrund? Gibt es Fähigkeiten aus der Forschung, die dir in der anwaltlichen Praxis überraschenderweise sehr nützlich sind?
Die Methodenkompetenz, die ich insbesondere im Zuge der Erarbeitung meiner Dissertation, aber auch anderer wissenschaftlicher Arbeiten erworben habe, hilft mir tagtäglich sehr bei der Bearbeitung juristischer Fragestellungen. Vielleicht weniger offensichtlich, aber ebenso hilfreich sind die Erfahrungen, die ich in der Lehre und durch Vorträge in Bezug auf die Wissensvermittlung sammeln konnte. Denn schon dort war es notwendig, komplexe juristische Zusammenhänge auf unterschiedlichsten Niveaus für andere Personen nachvollziehbar zu machen. Genau das ist jetzt im Kontakt mit Mandantinnen und Mandanten, aber auch vor Behörden und Gerichten ausschlaggebend.
7. Inwiefern hat deine Zeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin deine beruflichen Ziele geprägt?
Meine Zeit an der Uni hat das Interesse an der wissenschaftlichen Beschäftigung mit juristischen Fragestellungen geweckt. Zum einen ist mein Anspruch an die Qualität von (von mir verfassten) Schriftsätze dadurch ein sehr hoher. Zum anderen faszinieren mich manche Rechtsprobleme auch so, dass ich mich neben der Bewältigung in der Praxis zusätzlich auch wissenschaftlich, also im Rahmen von Aufsätzen, Vorträgen udgl, damit beschäftige. Bei Haslinger / Nagele wird das sehr geschätzt und auch gefördert, sodass ich der Wissenschaft bis zu einem gewissen Teil weiterhin treu bleiben und mich – soweit es die Zeit zulässt – immer wieder auch in diesem Bereich bewegen kann.
8. Würdest du Kolleginnen empfehlen, vor der Anwaltskarriere wissenschaftlich tätig zu sein? Warum oder warum nicht?
Grundsätzlich kann ich es allen Kolleginnen empfehlen, weil eine wissenschaftliche Tätigkeit vor dem Start in die Praxis eine gute Möglichkeit darstellt, die eigene Methodenkompetenz zu festigen. Zudem bietet die Lehre eine ideale Gelegenheit, um Erfahrung im Vermitteln von Inhalten und im Vortragen zu sammeln. Ganz besonders geht die Empfehlung aber an jene, die zB im Rahmen der Diplom-/Masterarbeit feststellen, dass ihnen die lange und intensive Auseinandersetzung mit einem Rechtsproblem (zumindest meist) Freude bereitet, sodass sie auch eine Dissertation verfassen wollen. Auch wenn es ganz unterschiedlich ist, ob bzw wieviel der Arbeiten an einer Dissertation in der Arbeitszeit erledigt werden können, bietet die im universitären Umfeld vorhandene Infrastruktur ideale Bedingungen für die Verwirklichung eines solchen Vorhabens.
9. Welche Ratschläge würdest du jemandem geben, der eine ähnliche berufliche Entwicklung anstrebt?
Nehmt Chancen, etwa für erste Publikationen oder Vorträge, auch in einer frühen Phase der universitären Tätigkeit wahr. Eine gewisse Unsicherheit oder Zögerlichkeit ist (vor allem wenn es sich um den ersten Job nach Studienabschluss handelt) normal, aber sollte euch nicht davon abhalten, wissenschaftliche Herausforderungen (schon früh) anzunehmen, um daran zu wachsen. Zudem rate ich, die Zeit an der Uni bestmöglich zu nutzen, um sich in der scientific community und vor allem mit „Mittelbau“-Kolleg:innen (auch disziplinen- und universitätenübergreifend) zu vernetzen. Da die meisten (später) in andere juristische Tätigkeitsbereiche wechseln, ergibt sich durch diese Kontakte in weiterer Folge ein Netzwerk in verschiedenste Richtungen, das – unabhängig vom konkreten Verlauf des eigenen Werdegangs – hilfreich ist.
Anna Obereder studierte von 2013 bis 2017 Rechtswissenschaften und war bereits während des Studiums als studentische Mitarbeiterin tätig. Nach dem Studium arbeitete sie als Universitätsassistentin und absolvierte Dienstzuteilungen beim Verfassungsdienst des Landes Oberösterreich sowie beim Landesverwaltungsgericht Oberösterreich. Von Juli 2022 bis Dezember 2024 war sie verfassungsrechtliche Mitarbeiterin am Verfassungsgerichtshof.
Seit Jänner 2025 ist sie Rechtsanwaltsanwärterin bei Haslinger / Nagele mit Schwerpunkt Öffentliches Recht.

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