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Persönlich? Ja. Zu persönlich? Nein. - Wo sind die Grenzen bei einem Bewerbungsgespräch?

Nicht alles, was im Bewerbungsgespräch gefragt wird, müsst ihr beantworten. Eva Suitner-Logar und Nadja Auer zeigen euch in diesem Beitrag, welche Fragen unzulässig sind und wie ihr eure Privatsphäre freundlich, aber bestimmt schützen könnt.

Ein Bewerbungsgespräch ist weit mehr als ein formaler Termin im  Bewerbungsprozess. Es ist eine Gelegenheit, Qualifikationen sichtbar zu  machen, den eigenen beruflichen Weg selbstbewusst zu vertreten und  herauszufinden, ob ein Unternehmen wirklich zu den eigenen Werten und  Erwartungen passt. 

Dabei erleben viele Menschen Bewerbungsgespräche nicht unter denselben  Voraussetzungen. Umso wichtiger ist eine gute Vorbereitung – fachlich,  persönlich und kommunikativ.  

In diesem Beitrag möchten wir vor allem erläutern welche Fragen unzulässig  sind und darlegen, wie man reagieren kann, wenn ein Gespräch in eine falsche  Richtung verläuft.  

Fragen die nicht zulässig oder problematisch sind, sind insbesondere solche zu:

  • Schwangerschaft und Familienplanung
  • Sexueller Orientierung 
  • Religion oder Weltanschauung 
  • Ethnischer Herkunft 
  • Gesundheitlichen Einschränkungen (soweit sie für die Tätigkeit nicht  relevant sind) 

Hier dürft ihr als BewerberInnnen der Neugier der potenziellen ArbeitgerInnen  Grenzen setzen und müsst nicht jede persönliche Information preisgeben. Denn  ArbeitgeberInnen dürfen grundsätzlich nur Informationen erfragen, die für die  konkrete Tätigkeit relevant sind. Fragen, die in die Privatsphäre eingreifen oder  diskriminierend wirken können, sind häufig rechtlich unzulässig: 

„Planen Sie in nächster Zeit Kinder?“ 

Diese Frage ist in der Regel unzulässig, da sie BewerberInnen – insbesondere  Frauen – benachteiligen kann. 

„Woher kommen Sie eigentlich wirklich?“ 

Fragen nach Herkunft oder ethnischem Hintergrund sind problematisch, wenn  sie keinen Bezug zur Tätigkeit haben.

„Sind Sie verheiratet?“ oder „Wie leben Sie privat?“ 

Fragen zum Familienstand oder Privatleben sind meist nicht relevant für die  berufliche Eignung. 

„Haben Sie eine Behinderung?“ 

Eine solche Frage ist nur zulässig, wenn die Information unmittelbar für die  Ausübung der Tätigkeit erforderlich ist.  

Solche unzulässige Fragen führen oft zu unangenehmen Situationen – insbesondere, weil BewerberInnen professionell bleiben und gleichzeitig ihre  Grenzen schützen wollen. Eine gute Strategie ist daher, ruhig und sachlich zu  reagieren.  

Je nach Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten zu reagieren: 

Höflich zurück zur beruflichen Ebene lenken: 

„Ich würde mich gerne auf meine fachliche Qualifikationen und Erfahrungen  konzentrieren.“ 

Die Frage diplomatisch offenlassen: 

„Mein Fokus liegt aktuell auf meiner beruflichen Entwicklung.“ 

Grenzen klar benennen: 

„Ich sehe keinen direkten Zusammenhang zwischen dieser Frage und der  ausgeschriebenen Position.“ 

Eine gute Vorbereitung hilft nicht nur dabei, typische  Bewerbungsgesprächsfragen sicher zu beantworten, sondern auch dabei, die  eigenen Grenzen und Erwartungen klar zu vertreten. Bewerbungsgespräche  sollten auf gegenseitigem Respekt beruhen – fachlich wie menschlich.  

(Rechtliche Grundlage: Gleichbehandlungsgesetz,  Behinderteneinstellungsgesetz) 

Mag. Eva Suitner-Logar, BSc

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck sowie dem parallel absolvierten Bachelorstudium Management and Economics sammelte sie zunächst Berufserfahrung als Rechtsanwaltsanwärterin in Innsbruck. Von 2014 bis 2018 war sie als Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei Burmann em. Wallnöfer & Bacher tätig. Seit dem 30. Jänner 2018 ist sie als eingetragene Rechtsanwältin und Partnerin Teil der Kanzlei. 

MMMag. Nadja Auer

MMMag. Nadja Auer absolvierte an der Universität Innsbruck die Studien Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht sowie Erziehungswissenschaften. Nach ihrer Tätigkeit als Rechtsanwaltsanwärterin in der Kanzlei von 2016 bis 2019 ist sie seit 2020 als eingetragene Rechtsanwältin und Partnerin tätig.