Wie lassen sich künstlerische Freiheit und rechtliche Vorgaben im universitären Alltag vereinen? Der Blogbeitrag gibt Einblicke in die juristische Arbeit an einer Kunstuniversität und zeigt, welche Herausforderungen sich an der Schnittstelle von Kreativität, Vergaberecht und neuen Technologien ergeben. Dabei wird deutlich, warum rechtliches Know-how und Verständnis für künstlerische Prozesse untrennbar zusammengehören.
1. Sie arbeiten an einer Institution, in der Kreativität und Recht aufeinandertreffen. Welche besonderen juristischen Fragestellungen ergeben sich daraus im universitären Alltag?
An einer Musikuniversität wie der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien, an der ich beschäftigt bin, treffen Kreativität und Recht täglich aufeinander. Wir in der Organisationseinheit „Wirtschaftsrecht & Risikomanagement“ befassen uns mit unterschiedlichsten urheberrechtlichen Themen, gestalten verschiedene Arten von Verträgen – etwa mit Veranstaltungsstätten im Rahmen von Kooperationen –, achten unter anderem auf den Datenschutz, beispielsweise bei (Audio- und/oder Video-) Aufnahmen, und beschäftigen uns mit öffentlichen Ausschreibungen sowie mit diversen Haftungs- und Versicherungsfragen. Dabei handelt es sich nicht um eine abschließende Aufzählung unserer relevanten Rechtsgebiete und -fragen. Wichtig ist dabei immer, die künstlerische Freiheit mit den Grenzen der rechtlichen Möglichkeiten in Einklang zu bringen.
2. Welche Aspekte an der Arbeit als Juristin im künstlerischen Bereich sprechen Sie besonders an?
Was mich an der Arbeit als Juristin im künstlerischen Bereich besonders reizt, ist die Verbindung von Recht und Kunst. Ich finde es spannend, Wege zu finden, wie Künstler:innen und Studierende frei arbeiten können, ohne dabei rechtliche Risiken einzugehen – sei es im Bereich des Urheberrechts, bei Verträgen oder bei Auftritten. Außerdem ist kein Tag wie der andere: Neue Projekte, neue Menschen, neue Herausforderungen – das macht die Arbeit besonders abwechslungsreich.
3. Welche typischen Herausforderungen begegnen Kultureinrichtungen im Vergaberecht, etwa bei der Beauftragung von Bühnenbildern, Kompositionen oder Restaurierungen?
Ich beziehe mich ausschließlich auf die mdw: Eine der typischen Herausforderungen im Vergaberecht besteht darin, dass wir – wie alle öffentlichen Auftraggeber:innen – die rechtlichen Vorgaben und formalen Abläufe genau einhalten müssen, während wir gleichzeitig Projekte effizient umsetzen wollen. Bei Aufträgen gilt es sicherzustellen, dass Ausschreibungen transparent und nachvollziehbar erfolgen und allfällige Förderbedingungen korrekt berücksichtigt werden. Zugleich ist es wichtig, dass die Abläufe praktikabel bleiben und die Verwaltung die künstlerischen, vor allem aber die organisatorischen Ziele der Universität bestmöglich unterstützt. Nur klarstellend möchte ich festhalten, dass die oben genannten Beauftragungen an der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien aus unterschiedlichen Gründen weitgehend keine Bedeutung haben.
4. Die Universität arbeitet sicher auch mit zahlreichen externen Partnern:innen zusammen. Welche rechtlichen Stolpersteine sehen Sie bei der Zusammenarbeit zwischen öffentlicher Hand und Kulturbetrieben?
Insbesondere bei Kooperationsvereinbarungen mit Kulturbetrieben sind einige rechtliche Punkte zu beachten, die man stets im Blick behalten . Dazu zählt etwa das Steuerrecht: Es ist genau zu unterscheiden, ob eine Kooperation noch der hoheitlichen Tätigkeit zuzurechnen ist oder bereits einen steuerpflichtigen Bereich betrifft. Auch das Informationsfreiheitsgesetz und die Medientransparenz können relevant sein, da öffentliche Stellen unter Umständen offenlegen müssen, mit wem sie zusammenarbeiten. Zudem sind Urheber- und Datenschutzrecht relevant: Wer besitzt die Nutzungsrechte an Inhalten, wer ist für die Rechteklärung verantwortlich, und wie werden allfällige personenbezogene Daten verarbeitet? Wenn diese Fragen frühzeitig geklärt und die Vereinbarungen sauber dokumentiert werden, lassen sich viele Stolpersteine vermeiden.
5. Wie lässt sich das Spannungsfeld zwischen der künstlerischen Freiheit und den formalen Anforderungen des Vergaberechts meistern?
Das ist ein Balanceakt. Natürlich müssen wir die vergaberechtlichen Vorgaben einhalten – Fairness und Transparenz sind dabei zentrale Prinzipien. Gleichzeitig darf die künstlerische Freiheit nicht unter die Räder kommen. Wir versuchen daher, die Verfahren so offen und flexibel wie möglich zu gestalten, damit Kreativität und künstlerische Qualität im Vordergrund stehen. Am besten funktioniert das, wenn im Ausschreibungsprozess/Verfahren auch Personen mit künstlerischem Verständnis oder praktischem Hintergrund eingebunden sind – so lässt sich meist eine gute Balance zwischen Rechtssicherheit und künstlerischer Freiheit finden.
6. Nachhaltigkeit spielt zunehmend auch im Bereich Kunst- und Bildungsbereich eine immer größere Rolle. Wie schätzen Sie die Entwicklung des Vergaberechts in dieser Hinsicht ein?
Das Thema Nachhaltigkeit wird im Vergaberecht künftig eine immer wichtigere Rolle einnehmen. Schon jetzt ist zu beobachten, dass Aufträge zunehmend auch nach ökologischen und sozialen Kriterien vergeben werden. In der praktischen Umsetzung ist das zwar häufig noch komplex, aber die Richtung stimmt. Ich gehe davon aus, dass das Vergaberecht solche Kriterien künftig klarer abbilden und dadurch auch praktikabler gestalten wird – das spiegelt sich ja bereits in der BVergG-Novelle 2026 wider.
7. Inwiefern stellen künstliche Intelligenz oder digitale Rekonstruktionen neue rechtliche Herausforderungen dar, etwa in Hinblick auf Urheberrechte oder Persönlichkeitsrechte?
Künstliche Intelligenz und digitale Rekonstruktionen bringen tatsächlich neue rechtliche Herausforderungen mit sich – insbesondere im Hinblick auf Urheber- und Persönlichkeitsrechte. Bei KI-generierten Inhalten stellt sich etwa die Frage, wem die Rechte an den erzeugten Werken zustehen und wie bestehende Schutzrechte Dritter gewahrt bleiben. Bei digitalen Rekonstruktionen historischer Werke oder von Personen sind zudem Persönlichkeitsrechte und das Recht am eigenen Bild zu berücksichtigen.
Die Gesetzgebung ist in diesen Bereichen noch nicht in allen Punkten auf dem aktuellen Stand. Umso wichtiger ist es, frühzeitig zu prüfen, wie solche Technologien rechtlich sicher eingesetzt werden können, um gegebenenfalls klare Vereinbarungen treffen zu können.
8. Wenn Sie an die nächsten zehn Jahre denken, welche Entwicklung erwarten Sie im Zusammenspiel von Vergaberecht, Versicherungsrecht und Kulturinstitutionen?
Diese Bereiche werden in den kommenden Jahren deutlich an Bedeutung gewinnen. Im Vergaberecht wird künftig stärker auf Transparenz, Nachhaltigkeit und digitale Abläufe geachtet werden – das zeigt auch die derzeit geplante Gesetzesänderung. Gleichzeitig werden Versicherungsfragen komplexer, da sich Kulturinstitutionen nicht mehr nur gegen klassische Risiken wie Schäden oder Leihgaben absichern müssen, sondern zunehmend auch gegen digitale Risiken, etwa durch Cyberversicherungen. Auch in Zukunft wird es wichtig sein, rechtliche Aspekte möglichst früh in die Planung einzubeziehen, um flexibel und dennoch rechtssicher agieren zu können.
9. Welche Kompetenzen sollten Jurist:innen künftig mitbringen, um Kultureinrichtungen und künstlerische Institutionen rechtssicher zu begleiten?
Für die Tätigkeit als Jurist:in im Kulturbereich ist neben rechtlichem Know-how vor allem Verständnis und Interesse für die künstlerische Arbeit notwendig. Man muss die Abläufe und Bedürfnisse in einer Kulturinstitution kennen, um praktikable Lösungen zu finden – und nicht nur Paragraphen zitieren. Wichtig sind auch Kommunikation und Vermittlung, also die Fähigkeit, zwischen Verwaltung, Künstler:innen und externen Partnern zu „übersetzen“. Zudem sind ein gewisses Maß an Flexibilität und Pragmatismus gefragt, denn im Kulturbetrieb läuft nicht immer alles nach Schema F.
Mag. Bernadette Wieder begann ihr Studium der Rechtswissenschaften an der Juridischen Fakultät der Paris-Lodron-Universität Salzburg und schloss es am Juridicum der Universität Wien ab. Nach mehrjähriger Tätigkeit in einer auf Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei in Wien, der Absolvierung der Gerichtspraxis beim OLG Wien sowie zehnjähriger Beschäftigung in der Rechtsabteilung eines österreichischen Fernsehunternehmens ist sie seit September 2024 als Juristin an der mdw – Universität für Musik und darstellende Kunst Wien in der Organisationseinheit „Wirtschaftsrecht & Risikomanagement“ tätig. Ihre Schwerpunkte an der mdw liegen vor allem in den Bereichen Vergaberecht, Versicherungsrecht und allgemeines Vertragsrecht.
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