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Mündliche Prüfungssituation aus Sicht einer Prüferin

Mündliche Prüfungen sind mehr als Wissensabfragen – sie sind Gespräche, in denen Struktur, Auftreten und Denken sichtbar werden. Was Prüfer*innen wirklich erwarten, warum Nachfragen helfen sollen und wie man mit Nervosität umgeht, zeigt dieser Beitrag aus Prüferinnenperspektive. Ein Blick hinter die Kulissen einer Prüfungssituation, der Sicherheit geben soll.

Mündliche Prüfungen stellen für viele Studierende eine besondere Herausforderung dar. Neben fachlichem Wissen spielen Struktur, Auftreten und Art der Kommunikation eine nicht zu unterschätzende Rolle. Als Prüferin möchte ich einen Einblick geben, was in einer mündlichen Prüfung hilfreich ist – und was man besser vermeiden sollte.

1. Fachliche Vorbereitung

Eine gute fachliche Vorbereitung auf die Prüfung ist unabdingbar. Prüfer*innen erwarten, dass der prüfungsrelevante Stoff bekannt ist. Zentral dabei ist das Verständnis für Grundstrukturen und systematische Zusammenhänge des jeweiligen Rechtsgebiets. Fehlende Grund- und Strukturkenntnisse lassen sich auch durch gute Rhetorik und souveränes Auftreten nicht kompensieren. Prüfer*innen merken idR sehr rasch, ob der Stoff beherrscht wird oder nicht. Detailwissen ist willkommen, aber nicht entscheidend. Prüfer*innen legen Wert auf Verständnis, nicht auf Reproduktion.

2. Strukturierte Antworten

Die Kanditat*innen sollten sich einen Moment Zeit nehmen, bevor sie antworten und die Antwort überlegt und strukturiert präsentieren. Empfehlenswert ist, die Gedankengänge näher zu erläutern. Prüfer*innen sehen dadurch, wie der/die Geprüfte juristisch denkt und können gegebenenfalls gezielt nachhelfen. Wichtig ist, die Antwort klar und in ganzen Sätzen zu formulieren und den Prüfer*innen nicht nur einzelne (mit Fragezeichen versehene) Stichworte bzw Fragmente „hinzuwerfen“. Man sollte vermeiden, „ins Blaue hineinzureden“. Lange, ungeordnete Antworten ohne klaren Bezug zur Frage erschweren die Prüfungssituation.

3. Souveränes Auftreten

Das Auftreten bei der Prüfung spielt eine wesentliche Rolle. Man sollte sich selbstbewusst zeigen, ohne überheblich zu wirken. Sachlichkeit und ein respektvoller Umgangston sind Teil der juristischen Ausbildung. Das gilt auch (und gerade) in der Prüfungssituation. Eine mündliche Prüfung ist auch ein Gespräch. Blickkontakt, Höflichkeit und echtes Interesse am Fach hinterlassen einen positiven Gesamteindruck.

Auch bei Unsicherheiten wäre es gut, ruhig und überlegt zu agieren. Eine kurze Denkpause ist völlig in Ordnung. Schweigen für ein paar Sekunden wird nicht negativ bewertet. Ein sachlicher Umgang mit Wissenslücken wirkt souveräner als hektisches Herumraten.

4. Prüfungsangst

Prüfungsangst ist durchaus verbreitet: Zittrige Hände, stockende Antworten, Blackouts odgl. Ich sehe häufig Studierende, die mehr können, als sie in diesem Moment zeigen. Wenngleich Nervosität und Stressreaktionen nicht von Wissenslücken zeugen, entsteht die Angst häufig dort, wo Wissen „brüchig“ ist. Durch eine gute Vorbereitung kann es gelingen, Prüfungsangst zu reduzieren. Verstehen gibt Sicherheit. Ein gewisses Maß an Nervosität gehört zur Prüfungssituation freilich dazu. Wird die Anspannung zu groß, helfen oft sehr einfache Dinge: Bewusst langsamer atmen, kurz innehalten, sich sortieren und auf das Hier und Jetzt konzentrieren. Der Körper reagiert auf Stress schneller als der Verstand, und genau dort kann man ansetzen.

5. Prüfer*innen sind keine Gegner*innen

Prüfungskanditat*innen sollten mit dem Wissen in eine mündliche Prüfung gehen, dass das keine „Fallen“ sind, sondern eine Gelegenheit, das juristische Können zu zeigen. Prüfer*innen sind keine Gegner*innen – sie möchten sehen, was die Prüflinge können, nicht was sie nicht können. Nachfragen soll nicht in die Enge treiben, sondern häufig in die richtige Richtung lenken. Auch Prüfer*innen hoffen natürlich, dass es gut läuft.

Was Studierende oft überrascht: Auch für Professor*innen ist die Prüfungssituation eine gewisse Herausforderung. Es gilt das abzuprüfen, was von Studierenden an Wissen erwartet werden darf, es gilt fair zu bewerten, vergleichbare Maßstäbe anzulegen und dennoch individuell zu bleiben. Jede Note muss nachvollziehbar und sachlich begründbar sein.

Abschließend: Ich wünsche mir, dass die Studierenden sehr gut vorbereitet und mit Selbstvertrauen in mündliche Prüfungen gehen und in einem fachlichen Gespräch ihr juristisches Wissen zeigen. Geht die mündliche Prüfung einmal schief, sind Leistung und Selbstwert unbedingt voneinander zu trennen. Das Ergebnis einer einzelnen Prüfung sagt nichts darüber aus, wer man ist oder was man kann.

Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Martina Schickmair

Univ.-Prof.in Mag.a Dr.in Martina Schickmair ist seit Oktober 2024 Universitätsprofessorin für Zivilrecht an der Johannes Kepler Universität Linz. Zuvor war sie bereits mehrere Jahre am Institut für Zivilrecht der JKU tätig. Sie absolvierte das Diplom- und Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an der JKU Linz, legte nach ihrer Zeit als Konzipientin in einer Linzer Kanzlei die Rechtsanwalts- und Richteramtsprüfung ab und verbindet somit wissenschaftliche Tätigkeit mit juristischer Praxis.