Der Schritt zur Eintragung als Rechtsanwältin ist aufregend – und plötzlich prasseln Fristen, Versicherungen, Steuern und unzählige Entscheidungen gleichzeitig auf dich ein. Worauf es jetzt wirklich ankommt, welche Fehler du vermeiden solltest und wie du den Überblick behältst, erfährst du in diesem Beitrag.
Der Moment, in dem man sich ernsthaft mit der eigenen Eintragung als Rechtsanwältin beschäftigt, ist aufregend – und manchmal auch ein bisschen überwältigend. Auf einmal geht es nicht mehr nur um Ausbildung und Prüfungen, sondern um Organisation, Fristen, Versicherungen, Steuern und ganz viele neue Entscheidungen.
Daher lohnt es sich, frühzeitig zu planen und sich gut zu informieren.
Beginnen wir mit den Basics. Für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft braucht es ein abgeschlossenes Diplom- oder Masterstudium der Rechtswissenschaften in Österreich. Dazu kommen insgesamt fünf Jahre Praxis, davon mittlerweile fünf Monate Gerichtspraxis sowie mindestens drei Jahre Kernzeit als Anwaltsanwärterin (Konzipientin).
Ein weiterer Meilenstein ist die Rechtsanwaltsprüfung, die vor einer Prüfungskommission des zuständigen Oberlandesgerichtes abzulegen ist. Außerdem müssen 42 Halbtage an Ausbildungsveranstaltungen absolviert werden – in der Praxis meist über die Anwaltsakademie (AWAK).
Nicht zu vergessen sind die persönliche Voraussetzungen: zB Geschäftsfähigkeit, österreichische Staatsbürgerschaft (oder EU/EWR/Schweiz), keine einschlägigen strafrechtlichen Verurteilungen etc (siehe auch §§ 1,5 RAO)
Einer der häufigsten „Fehler“ wird die mangelnde Planung sein. Daher: Lass dir frühzeitig von deiner Rechtsanwaltskammer ausrechnen, ab wann du angelobt werden kannst und bis wann welche Unterlagen vorzulegen sind.
In Wien tagt der Ausschuss grundsätzlich alle zwei Wochen. In diesen Sitzungen wird über die Eintragungs anträge entschieden. Das bedeutet ganz konkret: Bestimmte Voraussetzungen – etwa die Berufshaftpflichtversicherung – müssen genau zu diesem Zeitpunkt bereits bestehen. Ohne Berufshaftpflichtversicherung keine Eintragung. Achte daher darauf, dass der Versicherungsnachweis rechtzeitig bei der Kammer vorliegt.
Hinweis: Die Gebühren für die Eintragung belaufen sich derzeit auf EUR 300,20, bestehend aus der Eintragungsgebühr (EUR 285,90) und der Vergebührung der konventionellen bzw. laminierten Rechtsanwaltslegitimation (EUR 14,30).
Zum Nachweis der Ausbildungszeiten ist ein Verwendungszeugnis, das vidimiert (also offiziell bestätigt) wer den muss, erforderlich. Auch hier gilt: lieber früher kümmern als später stressen!
Vielleicht bietet dir deine Ausbildungskanzlei ein Anstellungsverhältnis an. Vielleicht möchtest du einen Substitutionsvertrag abschließen. Oder du möchtest deine eigene Kanzlei gründen?
Je nachdem ob du als Anwältin angestellt oder selbständig bist gelten unterschiedliche Regeln:
Überleg dir in Ruhe, was zu deinem Leben passt – und sei ruhig mutig genug, es auszuprobieren. Wichtig ist nur, diese Fragen rechtzeitig zu stellen.
Ganz ehrlich: Steuerrecht in eigener Sache kann überwältigend sein, vor allem wenn man bisher wenig Berührung damit hatte. Meine klare Empfehlung: Such dir eine Steuerberaterin.
Du bist verpflichtet, Umsatzsteuer abzuführen und jährlich eine Einkommensteuererklärung zu machen. Ein eigenes Geschäftskonto hilft, berufliche und private Geldflüsse sauber zu trennen.
Denk auch an die Pensionsbeiträge (Teil A und Teil B). Es gibt Befreiungsmöglichkeiten, aber auch hier gilt: Informiert entscheiden ist besser als später überrascht werden.
Verschwiegenheit, Werbung, Mandatsannahme, Interessenkollisionen und Geldwäscheprävention – das Berufsrecht begleitet uns ständig und ist mit der deiner Eintragung relevanter den je!
Auch die Teilnahme am elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist Pflicht. Den Zugang solltest du unbedingt vor deiner Eintragung organisiert haben.
Die Eintragung ist nicht das „Ende“ sondern erst der Anfang deines neuen Berufs.
Mach dir daher auch strategische Gedanken darüber, wie du deine Beratungspraxis aufbauen möchtest.
Wenn du Fragen hast: wende dich an Kolleg:innen, oder deine Rechtsanwaltskammer. Dafür ist sie da!
Elisabeth Plese ist seit 2025 als Rechtsanwältin bei KWR im Bereich des Arbeitsrecht tätig und hat bereits seit 2021 das Team als Rechtsanwaltsanwärterin unterstützt.
2015 absolvierte sie eine Rechtshörerschaft bei der Staatsanwaltschaft Wien. Von 2017 bis 2020 war sie als studentische Mitarbeiterin in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei beschäftigt. Anschließend absolvierte sie die Gerichtspraxis im Sprengel des Oberlandesgerichts Wien. 2021 sammelte sie in einer namhaften Rechtsanwaltskanzlei erste Erfahrungen als Rechtsanwaltsanwärterin.
Im Mai 2024 absolvierte sie erfolgreich die Rechtsanwaltsprüfung.

Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.